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GEMA

AUME und SUISA

Wenn Du CDs, Vinyls oder andere Medien vervielfältigen möchtest, trittst Du uns gegenüber immer als Tonträgerhersteller und nicht als Urheber oder ausübender Musiker auf. Seit 2012 bist Du Kraft Gesetz dazu verpflichtet jede Herstellung bei einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, AUME, SUISA) zu melden.

WICHTIGER HINWEIS: Dies betrifft jede Herstellung, auch wenn Du Deine eigene Musik pressen möchtest und Du als Urheber kein Mitglied einer solchen Gesellschaft bist, egal ob die Träger verkauft oder verschenkt werden! Bitte beachte, dass Du durch eine Meldung niemals zum Mitglied wirst! 

🎥Herstellungsmeldung GEMA, Aume, Suisa
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🎥Herstellungsmeldung GEMA, Aume, Suisa
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🎥Meldung GEMA
05:38
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🎥Meldung Aume
04:20
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1. HERSTELLUNGSMELDUNG

​Klicke rechts auf die Verwertungsgesellschaft Deiner Wahl und gelange direkt in das richtige Online-Portal.

DEUTSCHLAND

ÖSTERREICH

SCHWEIZ

2. UPLOAD DEINER AUSLIEFERUNGSGENEHMIGUNG

Sobald Du die Herstellung gemeldet hast, bekommst Du binnen weniger Tage eine sogenannte Auslieferungsgenehmigung zugeschickt. Diese Genehmigung lädst Du im Schritt 6 - Herstellungsmeldung Deines Produktionsplans hoch.

SCHNELLCHECK - BERECHNE MÖGLICHE KOSTEN:

BEISPIELE:

Auslieferungsgenehmigung GEMA
Auslieferungsgenehmigung GEMA
Auslieferungsgenehmigung GEMA
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