DEINE FIRMA
DU & DEINE BAND
Schütze Dich und Deine Band durch Wissen und durch professionelles Auftreten. So anspruchsvoll Du als Künstler bist, so verantwortungsbewusst solltest Du als Unternehmer sein. Denn kraft Gesetztes bist Du genau das: Gesellschafter und Geschäftsführer einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Das gilt nicht nur für Dich, sondern auch automatisch für jedes Deiner Bandmitglieder. Egal, ob Ihr Berufsmusiker sein oder Hobbyband bleiben wollt: Ihr verfolgt gemeinsam einen Zweck und dadurch seid Ihr, nach § 705 BGB, eine GbR. Bitte sei Dir dessen bewusst: Du bist Musiker und Unternehmer.
Basiswissen
Deine GbR wurde schon stillschweigend durch schlüssiges Handeln gegründet und muss nicht mal als Gewerbe angemeldet werden. Wenn das bei Dir der Fall ist, betreffen Euch die standardisierten, gesetzlichen Regelungen nach BGB.
Hierzu zählen zum Beispiel:
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Grundsätzlich muss jeder den gleichen Beitrag leisten. Hierzu gehören finanzielle Leistungen und die Erbringung von Diensten. Unabhängig davon, wer welchen Beitrag leistet, werden in den standardisierten Regelungen die Gewinne und Verluste zu gleichen Teilen verteilt.
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Alle Entscheidungen müssen immer einstimmig getroffen werden. Eine Mehrheit reicht nicht aus (gemeinschaftliche Geschäftsführung). Dies kann bei wichtigen und schnellen Entscheidungen blockierend sein. Hier entsteht häufig Streit unter den Mitgliedern. Leider auch unter guten Freunden.
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Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft jederzeit kündigen und dies führt zur Auflösung. Gleiches gilt bei Tod oder beim Ausstieg aus der Band.
Der richtige Zeitpunkt
Jede Band darf und sollte sich eine Testphase gönnen. Nutzt diese Zeit für Try & Error sowie für experimentelle musikalische Versuche. Was allerdings noch viel wichtiger ist, ist das Kennenlernen untereinander und das Ihr zusammen auf einer Wellenlänge seid. Deine Band, also Du und Dein Team, seid der Anfang und die Basis von allem, was danach kommen wird.
Wir empfehlen Euch für diese Phase, je nachdem wie viel Zeit Ihr wöchentlich habt, mindestens 3 bis 9 Monate zu investieren. Nachdem Ihr die ersten drei bis sechs Songs geschrieben, bestens geprobt und live vor fremdem Publikum performt habt, solltet Ihr Euch zusammen an einen Tisch setzen und über eure Ziele sprechen. Dieser Punkt ist essentiell für alles was danach kommt und sollte von Euch ernst genommen und ehrlich beantwortet werden. Jeder soll hierzu seine eigene Meinung klar und vollkommen transparent abgeben! Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, was natürlich passieren kann, ist das an diesem Punkt nicht weiter tragisch, da es noch leicht zu korrigieren ist. Viel schlimmer ist es, wenn der Zug Volldampf gibt und während der Fahrt jemanden aussteigen möchte – das kann nur zu Problemen führen. Stellt Eure Weichen rechtzeitig, denn Streit entsteht meistens dann, wenn etwas erreicht wurde und man darüber streiten kann.
Eure Ziele müssen klar gesteckt sein und jeder im Team muss bereit sein, alles zu geben! Hierfür müsst Ihr Eure Stärken und Schwächen unverblümt analysieren und im Team besprechen. Es geht nicht darum, dass jemand bloßgestellt wird, sondern vielmehr sollen die Kräfte gebündelt und kanalisiert werden. Denn jetzt werdet Ihr offiziell zu Unternehmern!
Der erste wichtige Punkt bei der Gründung Eures Unternehmens ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Für den Anfang empfehlen wir Euch die GbR. Sie verursacht geringe Kosten, hat buchhalterisch den kleinsten Aufwand und kann komplett flexibel von Euch gegründet werden.
Zwar haftet Ihr gesamtschuldnerisch mit Eurem Privat- und Geschäftsvermögen, dies ist aber nichts Neues, denn auch ohne Eintragung ist die Haftung identisch. In jedem Fall solltet Ihr einen schriftlichen GbR-Vertrag aufsetzen, damit Euch die starren, standardisierten Regelungen nicht im Weg stehen. Zusätzlich sind bei weiteren Verträgen, wie zum Beispiel mit Labels oder Managern, die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend.
Grundsätzlich muss nicht jedes Bandmitglied ein Gesellschafter sein. Wir empfehlen es Euch aber, da Ihr ein Team seid und jeder sollte die gleichen Rechte und Pflichten besitzen. Solltet Ihr regelmäßig zusätzliche Musiker engagieren, so müssen diese nicht in den Vertrag aufgenommen werden, sondern werden wie Gastmusiker behandelt. Hierfür werden separate Vereinbarungen getroffen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kleinunternehmerregelung. Diese Entscheidung müsst Ihr treffen, sobald Ihr Euer Unternehmen beim Finanzamt anmeldet habt, um Eure Steuernummer zu erhalten. Solltet Ihr im Vorjahr nicht mehr als 17.500,00 EUR erwirtschaftet haben oder im laufenden Jahr nicht die 50.000,00 EUR Grenze knacken, habt ihr die Möglichkeit, Eure Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer zu stellen.
Der Vorteil bei Annahme der Kleinunternehmerregelung liegt lediglich im Bereich der Rechnungsstellung, denn so könnt Ihr Rechnungen ohne Steuer stellen. Auf diese Weise seid Ihr entweder um 7 % bzw. 19 % günstiger oder könnt um 7 % bzw. 19 % mehr verdienen.
Der Nachteil dieser Regelung macht sich bei jeder Anschaffung bemerkbar. Ihr erhaltet die Mehrwertsteuer nicht wieder zurück.
Infos Kleinunternehmerregelung
Überwiegen die Anschaffungskosten, solltet Ihr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Sind die Einnahmen größer, solltet Ihr sie in Betracht ziehen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Ihr jeden Beleg, der irgendwie mit der GbR zu tun hat, für die Buchhaltung aufhebt. Hinzukommt, dass bei allen Belegen über 150,00 EUR der Name und die Anschrift der GbR zu lesen sein müssen. Ebenso solltet ihr daran denken, dass Ihr Eure USt-ID beantragt, falls Ihr vermehrt im Ausland Investitionen tätigt. Durch diese ID werden alle Bruttorechnungen rein netto gestellt. Bitte beachtet, dass Ihr bei Beantragung der ID zugleich automatisch auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Aus steuerlicher Sicht ist die gewerbetreibende GbR auch gewerbesteuerpflichtig, falls die jährlichen Gewinne über 24.500,00 EUR klettern. Zusätzlich muss jeder Gesellschafter für sich seine Einkommensteuererklärung abgeben. Diese wird natürlich unterschiedlich ausfallen, sobald jeder für sich weitere Einnahmen generiert bzw. Ausgaben getätigt hat.
Sollte dies der Fall sein und Ihr Euch mit Eurer GbR an diese Grenze annähern, wäre unter Umständen die Gründung einer weiteren GbR ratsam.
Unser Tipp an Dich
Auf diese Weise kann man die gewerblichen Einnahmen von den freiberuflichen (künstlerischen) Einnahmen trennen und muss nur für die gewerbetreibende GbR Gewerbesteuer zahlen. Die Gründung dieser zweiten GbR ist natürlich absolut rechtssicher und vollkommen legal. Sie kann zudem auch unter dem gleichen Namen gegründet werden.
Ein Beispiel:
Ihr verkauft CDs, Merch und tretet auch regelmäßig live auf. Wenn Ihr alle Einnahmen unter einer GbR laufen lasst, werden die freiberuflichen Einkünfte, also jeder Live-Auftritt und sonstige künstlerische Tätigkeiten, zu den gewerblichen Einkünften, die durch den Verkauf zustanden kommen, hinzugezählt. Nun müsst Ihr auf den Gewinn am Ende nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Gewerbesteuer zahlen. Wenn Ihr eine zweite GbR gründet und eine rein für die gewerblichen und die andere rein für die freiberuflichen Einkünfte verwendet, zahlt Ihr lediglich bei der gewerbetreibenden GbR Gewerbesteuer! Für die Andere nicht! Nutzt das!
Wir wissen, dass dieses Thema viele Musiker langweilt. War bei uns nicht anders. Jedoch ist es so wichtig, denn wenn Ihr zum richtigen Zeitpunkt Euren Vertrag aufgesetzt habt und alles klar geregelt ist, könnt Ihr anschließend vollkommen frei kreativ sein. Jeder weiß, was er zu tun hat und jeder weiß, welche Rechte er hat. Somit kann jeder jetzt Gas geben!
Nehmt das Thema bitte nicht auf die leichte Schulter, denn allein schon die Zielbestimmung und das simple Reden über Stärken und Schwächen wird vieles bewirken. Das erkennen wir wirklich jedes Mal, wenn wir Bands beraten. Es sind nicht die großen Schrauben, sondern die vielen kleinen, die auch noch leicht zu drehen sind, auf die es ankommt. Wenn Ihr das beherzigt, seid Ihr schon mal einen riesen Schritt weiter und um einiges professioneller als viele andere Bands da draußen.