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GEMA, AUME

ODER AUCH SUISA

Die Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte sind Inkassovereine, die von Personen bzw. Firmen die Musik auf irgendeine Art und Weise öffentlich nutzen wollen, Lizenzgebühren verlangt, um diese als Tantiemen an die entsprechenden Urheber und auch Verleger wieder auszuschütten. 

WICHTIGER HINWEIS: Ja, allem voran hat die GEMA in den letzten Jahren sehr viel dafür getan, dass man sie nicht mag. Wir finden auch nicht alles perfekt. Doch in der Basis können wir uns glücklich schätzen diese große Institution zu haben! Wir erklären Dir warum.

Verwertungsgesellschaften

Wären wir in den USA gäbe es kein Urheberrecht wie wir es kennen, denn dort darf das Recht komplett verkauft werden. Dies hätte zur Folge, dass es immer jemanden geben würde, der einen Song so gut schreibt wie Du, er ihn aber um einen Euro billiger anbietet. Auf diese Weise wären wir sehr schnell in einer Abwärtsspirale des Preis-dumpings und die Qualität würde sehr darunter leiden...siehe die Musikwerke für die Spieleindustrie. 

Zusätzlich zu Deinem Recht, dass nur Du entscheiden kannst was mit Deiner geistigen Schöpfung geschieht, gibt es noch wichtige Institutionen wie beispielsweise die GEMA. Sie setzt sich für ihre Mitglieder ein,  damit auch Du fair bezahlt wirst, wenn ein anderer Geld mit Deiner Musik verdient! Dies ist so auch ganz klar im Urheberrecht verankert - es geht um faire Entlohnung.

Ab wann lohnt sich die GEMA-Mitgliedschaft:

Bereits ab dem zweiten Konzert, oder ab 40 hergestellten Tonträgern bist Du im Plus und hast Deine Mitgliedsgebühr wieder drin!

WICHTIGER HINWEIS:

Bitte beachte, dass Du ca. 11 unterschiedliche Rechte von der GEMA wahrnehmen lassen kannst. Manche Rechte sollten unbedingt von der GEMA wahrgenommen werden und manche lieber nicht! Bevor Du Mitglied bei der GEMA wirst, solltest Du uns kontaktieren, damit wir Dich hierzu beraten. Hier kann es um viel Geld gehen, daher melde Dich bitte rechtzeitig bei uns!

Achtung vor Double Dripping! 

Es handelt sich um eine zusätzliche Vergütungsklausel in überwiegend US-amerikanischen Verträgen zwischen Komponisten (zugleich auch ausübender Musiker) und einem wirtschaftlichen Produzenten, in der Regel einem Label. Wenn Du als Künstler Deine eigenen Songs schreibst und mit dieser Musik bei einem solchen Label unter Vertrag stehst, wirst Du zur Kasse gebeten. Dir wird vorgeworfen, dass Du als Künstler und als Urheber doppelte Einnahmen generieren könntest. Somit sollst Du einen nicht unerheblichen Teil der Lizenzgebühren für die Vervielfältigung (Pressung) Deiner Tonträger selber bezahlen. Das ist Betrug und insbesondere in Deutschland ist eine solche Regelung rechtlich untersagt!

Die Nutzung von Musik

Die Nutzung von Musik

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Die GEMA in 2 Minuten

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GEMA Mitgliedschaft

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