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THEATER

UND MUSICALS

Soweit die Rechte des Musiktheaters zu den kleinen Rechten gezählt werden, fällt dies laut dem Vertrag mit einem Musikverleger unter den Verteilungsplan der GEMA in die Aufführungsrechte. Hier werden aus den kassierten Erlösen 4/12 an den Verlag und 6/12 an den Verfasser ausgeschüttet.

Bei den großen Rechten inkassiert der Musikverleger direkt und darf demzufolge auch eine vom Gesetz abweichende Verteilung festlegen. Das Inkasso bedarf allerdings der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

Das große Recht

Wesentliches Kriterium, ob Musikverlage bei der Aufführung von Musiktheatern in Direktkontakt mit den Theaterbetreibern kommen, ist die Abgrenzung, ob Musikwerke des großen oder des kleinen Rechtes aufgeführt werden. Soweit große Rechte berührt werden, ist der Musikverleger zuständig für die individuelle Direkt-lizenzierung. Bei kleinen Rechten ist die GEMA zur kollektiven Wahrnehmung berechtigt. Auswirkungen hat das sowohl auf die monetären Erträge, die bei Einzelverhandlungen besser angepasst werden und oft höher ausfallen, als auch auf das Verbotsrecht einer Aufführung, die nur bei großen Rechten durch den Musikverlag ausgesprochen werden kann. 

Für die Unterscheidung von kleinem und großem Recht liefert die Theorie kaum Definitionen, denn für beide Rechte haben sich in der Praxis keinerlei Rechtsbegriffe etabliert. Auch im Verteilungsplan der GEMA kommen sie nicht vor. Häufig wird bereits ein Werk als solches dem kleinen oder großen Recht zugeordnet, also z. B. das Musical und die Oper dem großen und das Lied oder die Sinfonie dem kleinen Recht. Ein anderes Mal ist es eine bestimmte Form der Nutzung dieser Werke, also beispielsweise die bühnenmäßige Aufführung, die als großes oder kleines Recht bezeichnet wird. 

Es sind somit viele Details zu beachten, vor allem bei der Einordnung ins kleine Recht gibt es bei der GEMA noch zusätzlich möglichen den Punktwert des Werks festlegen zu lassen.

Die Verwertungsgesellschaft VGME verwertet Teile des grossen Rechtes mit einem Verteilungsschlüssel von 50 : 50. 

Deine Vorteile:

  • Wir übernehmen sämtliche Administrationen

  • Individuelle Rechtewahrnehmung mit Ausschüttung 50 : 50

  • Wahrung und Überwachung der Persönlichkeitsrechte

  • Bemusterung von Produktionsfirmen und Bühnenverlegern

  • Bemusterung von Tourneeveranstaltern und Einzelspielstätten

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