Die Aufgaben eines Musiklabels - über 1500 begeisterte Künstler
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GVL

FÜR MUSIKER

Wir empfehlen Dir immer einen Wahrnehmungsvertrag als ausübender Musiker mit der GVL zu unterzeichnen, da es keinerlei Nachteile für Dich gibt. Die Mitgliedschaft ist vollkommen kostenlos und kann jederzeit vorgenommen werden. Die Voraussetzungen für den Beitritt sind gering und können von jedem Musiker erfüllt werden.

WICHTIGER HINWEIS: Jeder von der GVL eingenommene Euro wird gesplittet und zu gleichen Teilen an die ausübenden Musiker und die Tonträgerhersteller ausgeschüttet. Ein Label nimmt somit dem Musiker keine Tantiemen weg! Du kannst Dein eigenes Label gründen, um an die 50 % Labelanteil zu gelangen oder unseren kostenlosen LC verwenden, denn wir schütten Dir diesen Anteil komplett aus! 

GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

Um die Interessen der Musiker in Deutschland besser vertreten zu können, wurde 1952 der Verein der Deutschen Orchestervereinigung gegründet. Er hat sich dafür eingesetzt, dass ausübenden Künstlern ähnliche Rechte wie den Urhebern zugesprochen werden. Wer eine Leistung erbringt, soll auch fair entlohnt werden. Ebenso sollte es einem Musiker erlaubt sein, die Entstellung seiner Darbietung zu verbieten. 

 

1959 entstand daraus die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungs-schutzrechten (GVL). Im Jahr 1965 wurden dann die Leistungsschutzrechte als „verwandte Schutzrechte“ in das Urhebergesetz aufgenommen. Ebenso mit aufgenommen wurden die Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern, die ähnlich wie der ausübende Künstler eine angemessene Vergütung erhalten. Dieser Vergütungsanspruch erlischt 50 bzw. 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung eines Tonträgers oder öffentlicher Wiedergabe.

Die Mitglieder der GVL sind alle Personen, die eine künstlerische Leistung erbringen wie ausübende Musiker sowie Tonträgerhersteller, Veranstalter und Videoclip-Produzenten. Ebenso ist sie die offizielle Anlaufstelle für die Nutzung von Musikwerken: Wer Musik öffentlich nutzen will, an denen Leistungsschutzrechte bestehen, muss dafür eine Vergütung bezahlen. 

Zum einen zieht sie Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe und private Vervielfältigung aufgenommener und gesendeter Live-Musik sowie für Sendung und die Weiterleitung in Kabelnetz ein. Zum anderen schüttet sie diese eingenommenen Gelder laut dem Verteilungsplan an ihre Mitglieder aus. Wie die GEMA ist die GVL somit Mittler zwischen Rechteinhaber und Musikverwertern.

 

Seit 2017 ist diese Abrechnungsmethode allerdings nicht mehr aktiv. Statt einer Zuordnung von Einsatzminuten pro Labelcode, wird nun unter anderem mit der Zuordnung des ISRC eine trackgenaue Zuordnung realisiert. So kann jeder ausübende Künstler und jedes Label genau nachvollziehen, welcher Track wie lange gesendet wurde und wie hoch die Einnahmen pro Track sind.

 

Von uns erhältst Du eine Expertenberatung zum richtigen Umgang mit allen Themen zur GVL. Wir vermitteln Dir Grundlagen- wie auch Profiwissen zum einmaligen Paketpreis von 149,00 EUR netto zzgl. MwSt.

Wofür gibt es die GVL?
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DIESES PAKET BEINHALTET:

  • Support bei allen Formalitäten zum Abschluss eines GVL-Vertrags 

  • Persönliches Coaching zu den GVL-Grundlagen, dem richtigen Claiming, zur Verteilung und zu den Ausschüttungen

  • Durch uns bekommst Du auch Deinen Labelcode rechtzeitig zum ersten Release, optimal angelegt für jegliche Produktion von Tonträgern

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