TONTRÄGER
LIZENZIERUNG
Zunächst unterscheiden wir hier den normalen Musikverlag vom produzierenden Musikverlag. Den produzierenden Verlag behandeln wir allerdings nicht näher, da er nicht als Verlag sondern als Tonträgerhersteller anzusehen ist.
Auch hier handelt es sich in der Regel um eine kollektive Rechtewahrnehmung durch die jeweilige Verwertungsgesellschaft wie der GEMA. Tonträgerhersteller müssen Lizenzgebühren zahlen, die an die Urheber und Verleger ausgeschüttet werden!
Mechanisches Recht
Jeder Tonträgerhersteller ist dazu verpflichtet Lizenzgebühren zu zahlen. Abhängig davon, ob das Repertoire von Mitgliedern von z. B. der GEMA ist oder von Urhebern die keine Mitglieder solcher Verwertungsgesellschaften sind, wird ein bestimmter Lizenzbetrag festgelegt.
Für den Fall, dass Du Deine eigene Musik vervielfältigen möchtest, hat die GEMA besondere Tarife entworfen, damit Deine Lizenzgebühren deutlich geringen ausfallen. Zudem gibt es auch Pakete sowie Pauschalen und immer die Möglichkeit gar keine Lizenzgebühren zu zahlen. Letzteres funktioniert ganz einfach und Du musst nur bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Darüber hinaus muss bei Repertoire, dass nicht durch die GEMA verwaltet wird, zusätzlich der Rechteinhaber um Erlaubnis zur Vervielfältigung gefragt werden.
Die sogenannten mechanischen Rechte werden in der Regel im Kollektiv wahrgenommen und als Tarif M am 1. April des Jahres ausgeschüttet.
Wie hoch die Zahlung für eine solche Lizenzgebühr ist, kannst Du mit unserem Schnellrechner ganz einfach herausfinden. Nutze hierzu bitte dieses Link GEMA-Schnellrechner >>
Deine Vorteile:
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Wir übernehmen sämtliche Administrationen
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Kollektive Rechtewahrnehmung durch die GEMA
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Beratung bei Vervielfältigung von Tonträgern mit eigenen Werken
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