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HÖRFUNK

RADIO, BROADCAST

Auch hier übernimmt die GEMA die kollektive Wahrnehmung der Rechte. Nur bei dramatisch musikalischen Werken und Werbemusik übernimmt der Musikverleger die Direktvergaben, sofern der Verfasser dem auch vertraglich zugestimmt hat. In der Regel werden hier 5 - 7 % des Bruttomedial-volumens als Vergütung veranlagt. Hierfür ist es notwendig die vorläufigen Schaltpläne der Werbung einzusehen. Rabatte sind keine Seltenheit, ab 250.000 EUR bis zu 50 % und bei Textänderungen des Werkes verdoppelt sich die Gebühr, da dies ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedeutet.

Senderecht

Bei der Einräumung der Rechte für Hörfunkwerbung werden auch nur diese Rechte von den Musikverlagen eingeräumt. Um die Werbung auch über das Medium Hörfunk ausstrahlen zu können, sind die der GEMA eingeräumten Senderechte ebenfalls einzuholen. Weiterhin ist ggf. das Leistungsschutzrecht für die Aufnahme zu klären. Für die generelle Wahrnehmung der Senderechte ist der Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften maßgebend. Da der Urheber in der Regel die Senderechte der GEMA übertragen hat, besteht keine Möglichkeit für den Verleger diese Rechte direkt wahrzunehmen. Dies ist auch sinnvoll, da der Arbeitsaufwand für einen Verleger alle Rahmen sprängen würde, denn hierfür müssen jeden Tag Sendepläne mit tausenden Werkeinspielungen angefordert und ausgewertet werden. Die Musikverleger haben die Möglichkeit, der GEMA durch den Mandatsvertrag in Ergänzung des Berechtigungsvertrags das Recht zur gleichzeitigen, vollständigen und unveränderten Übermittlung dramatisch-musikalischer Werke von Tonrundfunk- und Fernsehprogramm durch in- und ausländische Kabelunternehmen sowie daraus entstehende Vergütungsansprüche zu übertragen.

Wichtig ist, dass Du verstehst, dass Du als Urheber erst dann eine Vergütung erhältst, wenn Dein Werke bei einem Radiosender gelaufen ist, der titelgenau mit der GEMA abrechnet. Kleine Radiosender zahlen pauschale Lizenzgebühren und reichen keine Sendelisten ein. Diese Lizenzgebühren wandern in einen Gesamttopf, der unter allen Urhebern aufgeteilt wird, die titelgenau abgerechnet werden.

Deine Vorteile:

  • Wir übernehmen sämtliche Administrationen

  • Individuelle Rechtewahrnehmung bei Hörfunkwerbung

  • Beratung zu Sendeanstalten bzgl. der titelgenauen Abrechnung

  • Controlling durch Airplay-Überwachungs-Systeme

  • Controlling Deiner Tantiemen-Abrechnung

  • Ganzheitliches Reklamationsmanagement bei Ausschüttungen

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