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TELEFON

FESTNETZ & MOBIL

Durch die heute verfügbaren audio-fähigen Telefone sind Nutzungsformen wie Warteschleifenmusik sowie Musik bei Anrufbeantwortern ein definitiv lukratives Geschäftsfeld für Urheber und Verleger geworden. Die Verwertung von Klingeltönen entspricht heutzutage ebenso einer kollektiven Rechtewahrnehmung durch die GEMA und hier muss zunächst definiert werden um welche Art und Form es sich handelt, da hier zwischen verschiedenen Ruftönen unterschieden wird. 

Musik als Ruftonmelodie

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei Klingeltönen in der Regel das Bearbeitungs-, Persönlichkeits- bzw. Merchandising-Recht verletzt ist. Damit können nur die berechtigten Urheber und ihre Verleger die Herstellung eines Klingeltons direkt erteilen!

 

Ebenso ist von Fall zu Fall darüber nachzudenken, ob nicht ein genereller Rechterückruf bei der GEMA sinnvoller ist. So können individuelle Absprachen getroffen werden, die Normalweise ertragreicher für Urheber und Verleger sind. 

Deine Vorteile:

  • Wir übernehmen sämtliche Administrationen

  • Individuelle Rechtewahrnehmung

  • Wahrung und Überwachung der Persönlichkeitsrechte

  • Controlling Deiner Tantiemen-Abrechnung

  • Ganzheitliches Reklamationsmanagement bei Ausschüttungen

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