MULTIMEDIA
GAMES, APPS...
Auch bei Videospielen und Apps muss grundsätzlich die Archivmusik, also bereits vorhandene Werke, von Auftragskompositionen unterschieden werden. Die Archivmusik wird in der Regel kollektiv von der GEMA wahrgenommen, hingegen werden Auftragskompositionen ähnlich wie beim Film durch gesonderte Verträge geregelt. Natürlich kann auch hier ein Rückruf des Rechts stattfinden um eigene und individuelle Absprachen geltend zu machen, vor allem, wenn es sich um Spielehersteller mit Sitz in den USA handelt, was mehrheitlich der Fall ist.
Multimediarecht
In den USA, wo ein Großteil der Spiele entwickelt wird, wird Spiele-musik nach zwei Formen lizenziert. In den meisten Fällen wird zuerst von den Spieleherstellern so verfahren, dass ein verlagsfreier Autor zu einer Festsumme, im Rahmen eines sog. Buy Outs-Vertrages, sämtliche Rechte zu übertragen hat, sowohl an dem Musikwerk als auch an der Produktion, weltweit für alle Formate bis zu, Ende der Schutzfrist. Die Komponisten müssen dazu verlagsfrei und ver-wertunggsgesellschaftsfrei sein, um diese Form des Rechteausver-kaufs gestatten zu können und damit keine weitere Lizenzgebühr von Verwertungsgesellschaften fällig werden.
Dies erklärt sehr schnell, warum bis auf wenige Treffer die Musik in Computer- oder Konsolenspielen meist von geringer Qualität ist als in Spielfilmen, denn professionelle und gut ausgebildete Verfasser sind Mitglieder von Verwertungsgesellschaften.
Hit-Verlagswerke werden von den Herstellern nur dann lizenziert, wenn es für das Spiel unbedingt notwendig ist, so etwa für Karaoke- oder Instrumentenspiele. Auch hier versuchen Spielentwickler Buy Out Vertragsformulare anzuwenden. Da nur wenige Verlage bereits sind, ein Herauskaufen aller Rechte ohne Beteiligung zuzustimmen, wird mittlerweile mit Lizenzbeteiligungen einer Laufzeit von zehn Jahren und Vorschusszahlungen auf das Verlangen der Verlage ein-gegangen.
Da in vielen Fällen neben dem Verlagsrecht auch das Leistungs-schutzrecht der Tonträgerfirmen gebraucht wird, versuchen die Spielehersteller die Rechte zu gleichen Konditionen einzukaufen und lassen oftmals eine sogenannte MFN-Klausel in die Verträge bauen! Hier ist somit Vorsicht zu walten!
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