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KSK

2021 BEI 4,2 %

Zum Einen besteht die Möglichkeit, dass Du zur Zahlung von KSK-Abgaben verpflichtet bist. Zum Anderen kannst Du ebenso dafür verantwortlich sein, dass andere Unternehmen wegen Dir an die KSK Entgelder abzuführen haben. Erstmal ist es vollkommen gleich, ob Du oder der Künstler, den Du beispielsweise für Grafikarbeiten beauftragst, bei der KSK ist oder nicht. Sobald ein selbstständiger Künstler für eine künstlerische oder publizistische Einheit bezahlt wird, muss darauf KSK-Entgeld gezahlt werden. Im Jahr 2021 liegt diese Abgabe bei 4,2 %.

WICHTIGER HINWEIS: Seit 2016 werden vor allem Unternehmen in der Musikbranche vermehrt geprüft. Bleibe auch hier professionell, denn Strafzahlungen schießen schnell in ungeahnte Höhen! 

Künstlersozialkasse 

1. Was ist die KSK?

Mit der Künstlersozialversicherung (kurz KSK) sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und damit ähnlich günstig gestellt sind wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. 

2. Was ist die Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialabgabe stellt den "Quasi-Arbeitgeberanteil" dar, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen, Schallplattenhersteller, Rundfunkanstalten usw.). Der Abgabepflicht unterliegen alle an selbständige Künstler und Publizisten: Einfacher gesagt: an alle Kreativen gezahlten Entgelte. Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist. 

3. Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Durch das Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 ist mit Wirkung vom 01. Januar 2000 ein einheitlicher Abgabesatz eingeführt worden. Er ist an die Stelle der früheren Abgabesätze für die Bereiche Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst getreten und berücksichtigt, dass die einzelnen Bereiche, aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre z. T., nicht eindeutig voneinander abgegrenzt werden können. Der einheitliche Abgabesatz wird jährlich nach dem aufzubringenden Beitragsvolumen ermittelt. Die Mittel für die zweite Beitragshälfte werden nicht nur durch die Künstlersozialabgabe, sondern auch durch einen Zuschuss des Bundes aufgebracht. Dieser Zuschuss trägt dem Umstand Rechnung, dass die versicherten Künstler und Publizisten ihre Entgelte nicht ausschließlich von abgabepflichtigen Unternehmern (Fremdvermarktung), sondern auch von Endabnehmern erhalten (z. B. private Kunstsammler, Gagen für Auftritte bei Vereinsfeiern oder privaten Festen). Diese Endabnehmer sind keine "Verwerter" von Kunst und Publizistik und sind daher nicht abgabepflichtig. Der Zuschuss ist durch das Haushaltssanierungsgesetz von 25 % auf 20 % der Ausgaben der Künstlersozialkasse abgesenkt worden, da der Selbstvermarktungsanteil zurückgegangen ist. 

4. Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?

Abgabepflichtig sind Unternehmer unabhängig von ihrer Rechtsform. Typische Vertreter sind zum Beispiel: Hersteller bespielter Bild- und Tonträger (Label), Orchester und Chöre, Theater-, Konzert- und Gastspieldirektion, Galerien und Kunsthandel, Rundfunk und Fernsehen. Des Weiteren sind Unternehmer abgabepflichtig, die Werbung/Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben und nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen.

5. Wer muss die Künstlersozialabgabe nicht zahlen?

Wenn Du Dir ein Konzertticket oder ein Buch kaufst, dann bist du als Endverbraucher nicht abgabepflichtig. Warum? Weil du kein Unternehmer bist. 

6. Worauf ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen?

Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte (z. B. Gagen, Honorare, Tantiemen) zu zahlen, die an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Dazu gehören auch alle Nebenkosten, z. B. Telefon- und Materialkosten. Beispiel: Für die Gage eines Gastmusikers eines Albums muss die Abgabe bezahlt werden, da die Tätigkeit des Musikers unter künstlerische Tätigkeit fällt. 

7. Nicht abgabepflichtig sind

  • Zahlungen an juristische Personen 

  • Zahlungen an eine Kommanditgesellschaft (KG) 

  • Zahlungen an eine GmbH & Co. KG 

  • Zahlungen an eine offene Handelsgesellschaft (OHG) 

  • die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer 

  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Reise- und Bewirtungskosten) 

  • Entgelte, die im Rahmen der so genannten Übungsleiterpauschale in Höhe von max. 2.400 € jährlich steuerfreie Aufwandsentschädigungen sind ( § 3 Nr. 26 EStG). 


Beispiel: Du engagierst eine Agentur Deine Grafiken zu designen. So wird Deine Arbeit zwar durch einen Mediengestalter künstlerisch erledigt, doch dieser ist Angestellter der Agentur. Demzufolge musst Du keine KSK abführen! So ist es auch bei uns! Bei uns zahlst Du keine KSK!

8. Auf was muss ich achten, wenn ich Künstler bin

Für Künstler mit einem Einkommen von weniger als 3.900,00 EUR im Jahr ist es leider nicht möglich, der KSK beizutreten. Es sei denn Du bist Berufseinsteiger. Dann darfst Du in den ersten drei Jahren Deiner Berufstätigkeit diese Geringfügigkeitsgrenze unterschreiten. Für die Mitgliedschaft bei der KSK muss eine selbständige künstlerische Tätigkeit als Hauptberuf im Inland ausgeübt werden, mit dem Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Zusätzlich darfst Du auch einen anderen (auch nicht-künstlerischen) Nebenjob oder ein Angestellten-verhältnis haben. Jedoch gelten hier strenge Richtlinien. Du darfst nur einen Mitarbeiter im Angestellten-Verhältnis auf Vollzeit beschäftigen. Alles darüber hinaus gilt für die KSK zu sehr als Arbeitgeber und führt somit zu einer Ablehnung des Antrags oder einem Ausschluss aus der KSK. 

WICHTIGER HINWEIS:

Hier findest Du aktuelle Formulare zum Beitritt bzw. zur Meldung bei der KSK.

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