NOTEN
BLATT, WEB, APP
Notenblätter sind in der U-Musik, das vorherrschende Medium. Das ungebundene Faltblattt eines Musikwerks enthält in der Regel die Musiknoten und den Text. Üblich sind Ausgaben für Singstimme, Klavier und Gitarre. Auch wenn das Notengeschäft über die letzten Jahre stark zurückgegangen ist, bleibt es auch für junge bis semiprofessionelle Musiker, die ihre eigene Musik komponieren sehr interessant und schafft ein nettes Nebeneinkommen. Dies bezieht sich auf die Tatsache, dass vor allem viele Apps vorhanden sind die einfachste Akkordfolgen anbieten. Die Problematik hierbei ist, dass die Apps meistens falsch liegen!
Lizenzierung Noten
Bei der Lizenzierung kann dahingehend unterschieden werden, wie der Musikverleger die Lizenzierung von Rechten an seinen Verfasser vergütet und welche Lizenzzahlungen der Musikverleger für die Benutzung der Noten/ Liedtexte an Dritte fordert.
Der Musikverleger selbst lizenziert das grafische Recht der Autoren durch den Musikverlagsvertrag. Stellt der Musikverlag selbst her, zahlt er dem Verfasser zwischen 10 und 15 Prozent vom Nettopreis der verkauften und bezahlten Exemplare. Dazu wird manchmal vereinbart, dass eine bestimmte Menge für Werbezwecke verwendet wird. Vom Ertrag aus Abdruckrechten, die an Dritte vergeben werden, werden gehen 50 % an den Verfasser.
Die Vergabe exklusiver Lizenzen an Druckausgabenhäuser ist sehr selten. Sollte es dennoch dazu kommen beträgt der Zeitraum dieser Verträge meist zwischen drei und fünf Jahren. Als Vergütung erhält der Musikverlag eine Beteiligung am Verkaufserlös von 10 bis 20 %, je nachdem um welche Werke und um welche Nutzung es geht. Die Direktvergabe von Abdrucklizenzen für die Notentexte behalten sich die Musikverlage vor!
Da die Lizenzierung an Dritte sehr umfangreich ist und auch das kleinste Detail von Bedeutung ist, werden die Verträge meistens sehr individuell aufgesetzt. In der Regel werden Mindestpauschalen festgelegt und darüber hinaus bestimmte Werte pro Titeldruck, Seite, Fotokopie, Abdruck und Weitere. Für eine genaue Kalkulation benötigt der Musikverleger Angaben wie Datum der VÖ, Titel der Produktion, Anzahl der Werke, Höhe der Erstauflage etc. pp.
Deine Vorteile:
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Wir übernehmen sämtliche Administrationen
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Rechtewahrnehmung und branchenübliche Verteilung
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Katalogmanagement mit IDNV zwischen uns und Nutzern
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Bemusterung von digitalen Anbietern wie Sheet Music
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Erstellung von Notenblättern für den physischen und digitalen Einsatz
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Beratung bzgl. den möglichen digitalen Einsatzgebieten, für den Fall, dass Urheber, Interpret und Lizenznehmer ein und dieselbe Person ist.