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BASISWISSEN

VERLAGSWESEN

Unser Ziel ist es, Dich zum erfolgreichen Stand Alone zu coachen. Das heißt: Du gibst Vollgas und wir supporten Dich. Auf diese Weise bestimmst nur Du den Weg Deiner Karriere, kein anderer trifft die Entscheidungen und jeden Cent, den Du verdienst, wandert in Deine Tasche. Mit diesem Basiswissen möchten wir Dir die grundlegenden Aufgaben eines Verlegers nahebringen. Für den Fall, dass Dir ein Vertrag vorgelegt wird, nimm Dir bitte immer einen Anwalt, der den Vertrag mit Dir durchgeht!

Basiswissen

Vor allem im Verlagswesen kannst Du mit Deinen Tantiemen gutes Geld verdienen, denn hier dreht sich alles um Deine Rechte als Songwriter (Komponist und Textdichter). Auch, wenn Du es vielleicht nicht glaubst: Mit den Urheberrechten kann man diverse Einnahmen generieren. Insbesondere bei Live-Aufführungen, Airplay-Einsätzen und Synchronisationen. Also den Einsatz Deiner Musik in Werbespots, bei TV- oder Kinofilmen sowie in der Gaming-Industrie. An dieser Stelle Klartext: Natürlich ist es theoretisch möglich, dass Deine Musik als Synchronisation im nächsten Kinofilm oder Blockbuster verwendet wird. In der Realität jedoch kämpfst Du gegen alle anderen da draußen, bei denen auch noch viele Vitamin B nutzen und zusätzlich das nötige Kleingeld haben, um sich einzukaufen.

 

Im klassischen Modell der Musikbranche unterstützt Dich an dieser Stelle ein Verlag. Diese Zusammenarbeit ist aus unserer jedoch in meisten Fällen veraltet und ein absoluter Nachteil für die Komponisten und somit auch für Dich. Um es abzukürzen: Nahezu die Gesamtheit aller Verleger kommen ihren Pflichten nicht mehr nach, kassieren aber weiterhin mindestens 40 % bzw. 4/ 12 Deiner Tantiemen. Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht darum zu beweisen, dass ein Verlag heutzutage vollkommen überflüssig ist, sondern das Du die falschen 50er erkennst und Dich nicht über den Tisch ziehen lässt. Viele Verleger machen nicht das, wofür sie vertraglich bezahlt werden und bekommen für wenig Arbeit ein großes Stück von Deiner Pizza.

 

Um unsere Meinung zu beweisen, lass uns das Ganze doch mal durchspielen. Wir gehen davon aus, dass Du einen guten Song geschrieben, aufgenommen und live performt hast.

1. Vertrag

Standard Verlag:

Normalerweise setzt sich ein Verlag mit Dir und Deinem Repertoire auseinander und bietet Dir für Dein Werk zunächst einen Titelexklusivvertrag an. Nach einiger Zeit der Zusammenarbeit wird Dein Verlag einen Autorenvertrag mit Dir anstreben.

 

Professioneller Verlag:

Bevor Du einen Titelexklusiv- oder Autorenvertrag vorgelegt bekommst wird Dein Verleger großen Wert darauflegen, Dich als Person und als Komponist kennenzulernen. Zudem wird er natürlich Dein Repertoire analysieren, um konkretisieren zu können, wie er Dich bzw. Deine Werke am gewinnbringendsten vermarkten kann. Abhängig von seinen Ressourcen, wird er sich am Ende für eine Vertragsform entscheiden, da er schließlich seinen Pflichten nachkommen muss. Das wirtschaftliche Risiko liegt also zunächst auf seiner Seite. Es könnte sogar noch erhöht werden, wenn er zusätzlich zu seiner Arbeit Dir auch noch einen Vorschuss auf Deine zu erwartenden Tantiemen-Ausschüttungen bezahlt.

Praxis:

Heutzutage werden Dir Verlagsverträge nachgeschmissen. Wenn Du schon zwei Mal im Jahr live spielst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, von einem Verleger unter Vertrag genommen zu werden. Der Titelexklusivvertrag ist hier sehr beliebt, da ein Verleger Dir so einen Vertrag gut verkaufen kann. Meistens werden Argumente wie „wir probieren das jetzt einfach Mal mit diesem Titel oder Album“ oder „Du bist ja nicht exklusiv mit allen Werken bei mir unter Vertrag und bleibst somit auch unabhängig“ verwendet, um Vertrauen zu schaffen. Hierbei geht es aber nicht um den Anfang einer gewinnbringenden Zusammenarbeit für beide Parteien. Es geht rein um das schnelle Geschäft für den Verleger, denn Kleinvieh macht auch Mist. Denn diese Verleger haben neben Dir auch noch viele weitere unbekannte Komponisten unter Vertrag und verdienen ihr Geld über die Masse. Näheres hierzu später.

3. VGME-Anmeldung

Standard Verlag:

In der Regel übernimmt auch hier Dein Verlag die komplette Anmeldung. Bei der VGME erhält er gesetzlich festgehalten 50 %. Positiv ist, dass keine Kosten für die Mitgliedschaft anfallen.

 

Professioneller Verlag:

Wie auch in Punkt 1 wird er zunächst als Berater tätig und analysiert gemeinsam mit Dir, ob und wenn ja, welche Rechte von der VGME wahrgenommen werden. Da die VGME eine weitere Verwertungsgesellschaft ist und sich lediglich in anderen Gebieten bewegt, ist das Prozedere wie bei der GEMA nahezu identisch.

 

Praxis:

Leider kennen die wenigsten Verleger die VGME. Hierdurch kann es durchaus passieren, dass Du für bestimmte Nutzungen Deines Werkes keine Tantiemen erhältst.

5. Titelsuchmeldungen

Standard Verlag:

Sucht ein Label neue Songs für die eigenen Interpreten, sendet er per E-Mail eine sogenannte Titelsuchmeldung an die Verleger. Daraufhin wird der Verlag tätig und schickt dem Label die dazu passenden Kompositionen als Demos oder finale Lieder zu. Sollte Dein Werk die Voraussetzungen erfüllen, könnte es platziert werden.

 

Professioneller Verlag:

Durch ein sehr gut gepflegtes Branchennetzwerk zur Plattenindustrie wird ein professioneller Verlag, durch bidirektionale Verbindungen, Dein Werk leicht vermitteln können. Die im Verlag tätigen Experten verfügen über das Gespür für Marktrends und Marktströmungen und vermitteln Dein Werk auch proaktiv. Vor der Bemusterung wird genauestens analysiert, welches Label Dein Werk erhält, da es sich der Verlag nicht erlauben kann, unpassende Demos zu versenden. Sollte dies öfter vorkommen, schwindet sein guter Ruf.

 

Praxis:

Die wenigsten Verleger werden hier tätig, da sie nicht über das nötige Netzwerk verfügen. Außerdem sind ihnen Plattformen für Titelsuchmeldungen vollkommen fremd. Sie kennen sich in der Branche nicht aus und wissen auch teilweise gar nicht, dass die Vermittlung von Werken eigentlich zu ihren vertraglichen Pflichten gehört!

7. Sync & Großes Recht

Standard Verlag:

Diese Rechte werden von der GEMA nicht wahrgenommen, da die Verträge zu individuell sind. Aus diesem Grund wird Dein Verlag tätig, um die Verhandlungen über den Einsatz Deines Werkes in Film, TV, Werbung oder in Games zu übernehmen. Das gilt parallel auch beim Einsatz Deines Werkes in Musicals, Opern etc.

 

Professioneller Verlag:

Da Du in der Regel nach Deinem Titelexklusivvertrag einen Autorenvertrag mit Deinem Verleger abschließen wirst, wird ein professioneller Verlag auf eine faire Balance hinsichtlich der Tantiemen-Verteilung achten. Die Verhandlungsgespräche werden meistens zu Cross-Marketing-Aktionen genutzt, um darüber hinaus noch weitere Syncs zu generieren. Natürlich gibt es auch Musikverleger, die sich in diesem Gebiet spezialisiert haben und primär sogenannte Auftragsproduktionen anbieten. Nicht selten werden hier sogar ganze Bibliotheken zur Verfügung gestellt.

 

Praxis:

Da die gesetzlichen Vergütungen hier nicht greifen, erhalten Verleger nicht selten bis zu 90 % Deiner Tantiemen. Eine derartige Verteilung ist definitiv Abzocke und hat nichts mit einer ehrlichen Geschäftsbeziehung zu tun. Die VGME regelt unter anderem auch das „Große Recht“ und hier liegt die Verteilung bei 50 / 50.

9. Copyright Registry

Dieser Punkt ist so umfangreich, sodass wir uns separat damit beschäftigen werden. Wichtig ist zu beachten, dass die GEMA etc. die Werke nicht schützt und Du als Urheber immer selber aktiv werden musst, um Deine Urheberschaft nachweisen zu können.

 

Unter den Musikern kursiert der Glaube, dass ein Brief per Einschreiben an sich selbst schon ausreichend Schutz bietet. Dies ist alles andere als professionell und bietet, wenn überhaupt, nur den geringsten Schutz, da der Poststempel, der ausschlaggebend für den Nachweis ist, sehr leicht gefälscht werden kann.

 

Falls Du Dein Werk richtig schützen möchtest, solltest Du zu einem Anwalt oder zu einem Notar gehen, um Deine Priorität von sogenannten Vertrauenspersonen bestätigen zu lassen. Da dies sehr kostspielig ist, haben wir zusammen mit einer Anwaltskanzlei in München ein Online-Tool für Dich entwickelt. Hierüber bekommst rechtssicheren Schutz, der weltweit und lebenslang gültig ist, bereits ab 8,00 EUR pro Song. Informationen bekommst Du auch auf unserer Homepage, unter dem Punkt Copyright >>

10. Der Verlag als Bank

Standard Verlag:

Da Du mit Deinem Werk noch keine erkennbaren Beträge erwirtschaftet hast, wird sich der Verlag normalerweise auf keinen Vorschuss einlassen. Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel und bestehen zunehmend aus rückzahlbaren Vorschüssen. Solltest Du nach einem Jahr Umsätze generieren, kann er auf dieser Grundlage einen (weiteren) Vorschuss auszahlen, er muss es allerdings nicht.

 

Professioneller Verlag:

Ein richtiger Verlag, der sich auch mit Dir auseinandergesetzt hat, glaubt an Dich und an den Erfolg Deines Werkes. Aus diesem Grund wird er Dir, auf Grundlage seiner prognostizierten Umsätze, einen verrechenbaren aber nicht rückzahlbaren Vorschuss zukommen lassen. Zudem möchte er einen Beitrag dazu leisten, dass Du jeden Tag kreativ tätig sein kannst und Du ihm weitere Titel zum Verlegen präsentierst. Selbstverständlich wird er dann auch einen Autorenvertrag mit Dir in Betracht ziehen. Professionelle Verleger führen eine sehr enge Beziehung zu ihren Autoren. Daher sind weitere Vorschüsse nach erzielten Einnahmen gang und gebe. Hier kann auch die sogenannte Zession angewandt werden.

 

Praxis:

Für unbekannte Komponisten gibt es keine Vorschüsse. Da die meisten Verleger einfach nur im Live-Geschäft abgreifen wollen, findet in der Branche ein quantitatives Signing statt. Wie anfangs schon angesprochen werden die Verlagsverträge heutzutage fast jedem hinterher geschmissen.

2. GEMA-Anmeldung

Standard Verlag:

Solltest Du noch kein Mitglied bei der GEMA sein, registriert Dich Dein Verlag und meldet Deine Komposition sowie Deine Textdichtung als verbundenes Werk an. An dieser Stelle übernimmt der Verlag lediglich einen Teil Deiner Arbeit und trägt sich als Verleger ein. 

 

Professioneller Verlag:

Für den Fall, dass Du noch kein GEMA-Mitglied bist, wird ein sehr guter Verlag zunächst als Berater tätig. Denn Dir als Urheber stehen diverse Rechte zu, die Du von der GEMA wahrnehmen lassen kannst. Daher solltest Du gemeinsam mit dem Verlag individuell analysieren, welche Rechte Du der GEMA zur Inkassobereitschaft überträgst und welche Dein Verlag direkt verhandelt! Diese Analyse muss vor der Anmeldung geschehen, da die GEMA Deine Wünsche in Deinem Berechtigungsvertrag aufnehmen muss, bevor sie ihn Dir zum Unterschreiben zuschickt. Zudem beachtet ein professioneller Verlag den Stichtag 30. Oktober. Zusätzlich zu Deiner Anmeldung als Urheber wird der Verlag Deine Kompositionen unter Umständen bei der GEMA zur musikalischen Analyse erzielen. Hierdurch kannst Du einen höheren Punktwert für Dein Werk erreichen, der sich wiederum positiv auf die Ausschüttung Deiner Tantiemen auswirkt.

 

Praxis:

Nicht selten bist Du bereits ein Mitglied bei der GEMA und hast Dein Werk schon angemeldet. In einem anderen Fall wird der Verlag Dich möglicherweise darum bitten, Dich und Dein Werk bei der GEMA eigenständig anzumelden. In beiden Szenarien hast Du seine Arbeit übernommen. Es wäre also nur fair, wenn sich der Verlagsanteil von 40 % ein wenig reduzieren würde. Dieser Anteil ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht reduziert werden.

 

In der Praxis übernimmst natürlich Du alle Kosten für die Anmeldung und für die Mitgliedschaft bei der GEMA.

4. Verwaltung Onlinerechte

Standard Verlag:

Er wickelt die Online-Rechte in der Regel mit der GEMA ab. 

 

Professioneller Verlag:

Es gibt derzeit einen neuen revolutionären Weg die Online-Rechte effektiver abzurechnen. Wir gehen diesen Weg und beraten Dich gerne. Deine Vorteile sind Ausschüttungen pro Quartal und nicht pro Jahr und dass Du für Deine eigenen Werke, die Du auf Deiner Webseite nutzen möchtest, keine Lizenzgebühren zu zahlen hast! 

 

Praxis:

Leider sind die meisten Verleger noch Meilenweit entfernt von einem effektiven Abrechnungssystem für sämtliche Online-Rechte. Es gibt sogar Verleger, die nicht mal wissen, ob ihre Urheber überhaupt das Onlinerecht an eine Verwertungsgesellschaft übertragen haben! Das ist mehr als schlechte und unprofessionelle Arbeit! 

6. Notengeschäft & Midi

Standard Verlag:

Da heutzutage die Verbreitung des Notendrucks in der Unterhaltungsmusik so gut wie nicht mehr vorhanden ist, ist dieses Geschäftsfeld nahezu ausgestorben. In wenigen Fällen wird die gedruckte Version von Deinem Werk beispielsweise von Musikschulen oder Orchestern gekauft. In Bezug auf die Verbreitung von Midi-Files und Samples über optische Speichermedien oder über Drittanbieter-Plugins für Digitale Audio Workstations (DAWs) ist ein Otto-Normal-Verlag nicht im Stande, Dein Werk zu platzieren.

 

Professioneller Verlag:

Er verfügt über ein aktives Netzwerk, um Dein Werk für die Verbreitung als Midi-File unterbringen zu können. Dies ist wirklich eine Herausforderung, da vor allem das US-amerikanische Recht es zulässt, das Urheberrecht verkaufen zu können. Für deutsche Verleger ist dies ein großer Nachteil, denn nach unserem Recht ist es Dir nicht gestattet, Dein Urheberrecht komplett zu verkaufen. Du kannst lediglich Nutzungsrechte vergeben, was für die Industrie allerdings alles andere als attraktiv ist.

 

Praxis:

Auch hier werden die wenigsten Verleger tätig, da sie nicht über das nötige Netzwerk verfügen. Nicht selten wird auch eine Verzichtserklärung auf Notendruck vorgelegt, die von Dir unterschrieben werden muss. 

8. Administration

Standard Verlag:

Nachdem Dein Werk erfolgreich vermittelt wurde und entweder Du oder andere Interpreten es genutzt haben, entstehen Dir Vergütungen, die über die GEMA abgerechnet werden. Hierzu zählen beispielsweise Live-Aufführungen, Online, Airplay-Sendungen oder die Vervielfältigung von Tonträgern, auf denen Dein Werk erscheint. Insbesondere im Live-Entertainment arbeiten die Standard-Verleger genauso akribisch wie professionelle Verleger, da dieses Segment ihre Haupteinnahmequelle ist. Demzufolge kümmern sie sich um die rechtzeitige Einreichung von fehlerfreien Musikfolgen, um die Genehmigungen von Bearbeitungsanfragen, um die Freigabe von Nutzungsrechten sowie um die korrekte Abrechnung und Auszahlung Deiner Tantiemen. Für diese Arbeit erhält der Verlag auch satte 40 % Deiner Einnahmen.

 

Professioneller Verlag:

Er beachtet alle Kanäle gleichmäßig und holt das Maximum raus. Auch wenn die GEMA Gegenseitigkeitsverträge mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften pflegt, ist es in einigen Ländern von Vorteil, einen direkten Vertrag mit der jeweiligen Gesellschaft abzuschließen. Eine Methode, die er nicht nur für sich nutzt, sondern auch Dir vorschlagen wird. Selbstverständlich unterstützt er Dich hier umfänglich. Ein professioneller Verlag investiert eine Menge Ressourcen allein für das Controlling. Nicht selten integriert er spezielle Softwareprogramme in seine Prozesse, sodass er vor allem Auslandseinsätze leichter abrechnen kann.

 

 

Praxis:

Wie dreist die meisten Verleger sind, wird in diesem Punkt sehr deutlich. Durch die Konzentration auf das Live-Entertainment betreiben sie eine klare Abschöpfungsstrategie und rechtfertigen dies mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand. In Wahrheit kannst Du durch den Einsatz der GEMA-Onlineplattform Vorlagen für Musikfolgen speichern und diese binnen 30 Sekunden an die GEMA übermitteln. Zusätzlich kannst Du Dir einfache Excellisten anlegen, um die Ausschüttung Deiner Tantiemen im Live-Bereich und im Bereich der Vervielfältigung genau zu berechnen und zu kontrollieren. Im Airplay-Segment ist das Controlling allerdings um einiges schwieriger, da es auf viele Faktoren ankommt, ob Du überhaupt eine Ausschüttung erhältst. Alle Sender die nicht titelgenau abrechnen, zahlen eine Pauschale in einen Gesamttopf, der wiederum nur unter den Urhebern ausgeschüttet wird, die einmal titelgenau abgerechnet wurden. Ein Verlag kann hier selten weiterhelfen! Stattdessen gibt es Unternehmen, die Du für das Radiomonitoring beauftragen kannst. Das ist aber sehr kostspielig und solltest Du nur dann in Betracht ziehen, wenn Du Radio Promotion gebucht hast und überwachen möchtest. Im Onlinebereich kann durch die Statistiken eines jeden Content Aggregators, vollkommen fehlerfrei und ohne jeden Aufwand der genaue Betrag an Tantiemen für Downloads oder Streamings ermittelt werden. Ein Verlag hat hier also gar keinen Aufwand, erhält aber dennoch 40 % Deiner Tantiemen.

11. Songwritingcamps

Standard & Professionelle Verleger:

Wir kennen nur sehr wenige deutsche Verleger, der die Kreativität seiner Urheber mittels Camps aktiv fördert. Was aus unserer Sicht absolut nicht nachvollziehbar und verwunderlich ist. Solltest Du einen Verlag kennen, der dies unterstützt, würden wir ihn sehr gerne kennenlernen.

 

Praxis:

Auftragskomponisten, wie beispielsweise die Mitglieder des Composers-Club, werden in der Regel über die Labels engagiert und arbeiten für oder mit einem Interpreten zusammen. Ein Beispiel, das wir bereits in einem anderen Cast erwähnt haben, ist der Beitrag von Jan Böhmermann zum Thema Max Giesinger.

Zusammenfassung

Wir haben nun alle Aufgaben eines Verlages betrachtet und es fällt auf, dass eigentlich alle Verleger sich auf das Live-Entertainment fokussieren. Sie versuchen also lediglich durch administrative Aufgaben ihren großen Anteil an Deinen Tantiemen zu rechtfertigen. Das steht natürlich in keinem Verhältnis. Die 40 %, die Dein Verlag von Dir erhält, beinhalten eigentlich ALLE Aufgaben, die er zu erledigen hat - nicht nur diese Eine.

Unser Tipp an Dich:

Für den Fall, dass Dir ein Vertrag von einem Verlag vorgelegt werden sollte, gilt wie immer: Bitte wende Dich an einen Rechtsanwalt und lass den Vertrag checken! Bevor Du aber in den Anwalt Kohle investierst empfehlen wir Dir, den Verlag genau zu durchleuchten und dem Verleger folgende Fragen zu stellen:

 

  1. Warum willst Du mich denn unter Vertrag nehmen?

  2. Welche Rechte sollen wir von der GEMA wahrnehmen lassen und warum?

  3. Welche Rechte sollen wir von der VGME wahrnehmen lassen und warum?

  4. Wie ist Deine Strategie für die Vermittlung und Verbreitung meiner Werke? Welche Werke wurden von Dir bereits erfolgreich vermittelt und wie ist die Vermittlung zustande gekommen?

  5. Wie ist Deine Strategie für die Verbreitung meiner Werke via Notendruck oder als Midi-File?

  6. Wie hoch sind meine Anteile für die Sync-Rechte und für das große Recht?

  7. Wie viele Leute arbeiten bei Dir und wie viele Komponisten werden pro Mitarbeiter betreut? Welche Komponisten in meinem Genre hast Du denn noch unter Vertrag?

  8. Besteht denn die Chance auch mit andern Komponisten zusammenzuarbeiten und wenn ja, bietest Du hierzu auch Räumlichkeiten an?

  9. Wie sehr glaubst Du an mich? (Zweite Frage) Wie sieht es denn dann mit einem Vorschuss aus?

  10. Übernimmst Du die Organisation und die Kosten für den Schutz meiner Urheberschaft? 

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